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Cyberangriff auf mein Unternehmen – was tun? Soforthilfe für KMU

IT-Verantwortlicher in einem KMU arbeitet konzentriert eine Notfall-Checkliste nach einem Cyberangriff ab

Nach einem Cyberangriff zählen die ersten 2 Stunden. Die Sofortmaßnahmen-Checkliste für KMU, Meldepflichten und Fristen – plus Prävention ohne IT-Team.

Was tun nach einem Cyberangriff – die Kurzantwort

Im Ernstfall zählen die ersten 2 Stunden: betroffene Systeme isolieren (Netzwerk trennen), nicht selbst versuchen zu löschen oder zu entschlüsseln, IT-Sicherheitsexperten hinzuziehen und bei schweren Angriffen das BSI sowie die Polizei informieren. Danach folgt die Schadenserfassung. Wer diese Reaktionskette vorab geplant hat, muss im Ernstfall niemanden raten lassen – genau darin unterstützt Beraterium KMU im Rahmen der Risikoanalyse für den Mittelstand.

Dieser Artikel liefert beides: die Sofortmaßnahmen-Checkliste für den akuten Fall und die Prävention, mit der es gar nicht erst so weit kommt.

Die ersten 2 Stunden: Sofortmaßnahmen-Checkliste

Arbeite diese Schritte der Reihe nach ab – Geschwindigkeit schlägt Perfektion:

  1. Systeme isolieren: Betroffene Rechner und Server vom Netzwerk trennen (LAN-Kabel ziehen, WLAN deaktivieren). Nicht herunterfahren – im Arbeitsspeicher liegen Spuren für die Forensik.
  2. Nichts löschen, nichts entschlüsseln: Keine eigenen Rettungsversuche, keine Zahlung von Lösegeldforderungen. Beides verschlimmert die Lage fast immer.
  3. Notfallkontakte aktivieren: IT-Dienstleister oder IT-Sicherheitsexperten anrufen. Die Nummern gehören auf Papier oder ins private Handy – nicht nur ins möglicherweise verschlüsselte System.
  4. Zugänge sichern: Alle Passwörter zentraler Konten (E-Mail, Bank, Cloud) von einem sauberen Gerät aus ändern, Zwei-Faktor-Authentifizierung prüfen.
  5. Lage dokumentieren: Fotos von Bildschirmen, Uhrzeiten, betroffene Systeme notieren – wichtig für Versicherung, Polizei und Meldepflichten.
  6. Meldeketten starten: Bei schweren Angriffen BSI und Polizei (ZAC) informieren, bei Datenabfluss die Datenschutzaufsicht (siehe nächster Abschnitt).

Wen muss ich informieren – und bis wann?

Nach einem Angriff laufen mehrere Fristen parallel. Die wichtigsten im Überblick:

  • Datenschutzaufsicht (DSGVO Art. 33): Bei Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten binnen 72 Stunden – das betrifft praktisch jeden Angriff, bei dem Kunden- oder Mitarbeiterdaten abgeflossen sein könnten.
  • BSI (nur NIS2-regulierte Unternehmen): Erstmeldung binnen 24 Stunden, Bewertungsmeldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht nach einem Monat. Ob dein Unternehmen unter NIS2 fällt und was die Geschäftsführung persönlich verantworten muss, erklärt die Seite NIS2 für KMU.
  • Polizei / ZAC: Keine Frist, aber dringend empfohlen – die Zentralen Ansprechstellen Cybercrime der Landeskriminalämter sind auf Unternehmen spezialisiert und arbeiten diskret.
  • Cyber-Versicherung: Sofort, sonst riskierst du den Versicherungsschutz. Viele Policen stellen zudem eigene Incident-Response-Teams.
  • Betroffene Personen: Bei hohem Risiko für Kunden oder Mitarbeitende verlangt die DSGVO auch deren direkte Benachrichtigung.

Wie schütze ich mich präventiv – ohne eigene IT-Abteilung?

Die gute Nachricht: Die wirksamsten Maßnahmen gegen die häufigsten Angriffe (Phishing, Ransomware, gestohlene Passwörter) sind für jedes KMU umsetzbar:

  • Zwei-Faktor-Authentifizierung für alle Konten, ausnahmslos – der günstigste Schutz mit der größten Wirkung.
  • Offline-Backups nach der 3-2-1-Regel (drei Kopien, zwei Medien, eine außer Haus) – und mindestens einmal im Quartal testen, ob die Wiederherstellung wirklich funktioniert.
  • Automatische Updates für Betriebssysteme und alle Programme.
  • Passwort-Manager statt wiederverwendeter Passwörter.
  • Kurze, regelmäßige Schulungen: Die meisten Angriffe beginnen mit einer E-Mail an einen Menschen, nicht mit einem Hack der Technik.
  • Schriftlicher Notfallplan: Wer macht was, wer wird angerufen, wo liegen die Backups? Auf Papier, nicht nur digital.

Vertiefung mit Schadenszenarien und Maßnahmenpaketen für den Mittelstand: Cyberangriffe als Unternehmensrisiko.

Wie ordnet Beraterium Cyberrisiko in die Gesamt-Risikoanalyse ein?

Cyber ist für die meisten KMU ein großes Risiko – aber selten das einzige und nicht immer das größte. Im 3-Ebenen-Gefahrenkatalog von Beraterium wird das Cyberrisiko deshalb neben Ausfall-, Markt- und Finanzrisiken erfasst, in Euro bewertet und in der Risikomatrix priorisiert. Das Ergebnis: Du siehst schwarz auf weiß, ob ein Ransomware-Stillstand oder etwa der Ausfall einer Schlüsselperson dein Unternehmen härter treffen würde – und investierst dein Budget dort, wo es am meisten Risiko senkt. Die Grundlagen dieser Methodik erklärt Was ist Risikomanagement?.

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Häufige Fragen

Was tun, wenn mein Unternehmen von einem Cyberangriff betroffen ist?

Im Ernstfall zählen die ersten 2 Stunden: betroffene Systeme isolieren (Netzwerk trennen), nicht selbst versuchen zu löschen oder zu entschlüsseln, IT-Sicherheitsexperten hinzuziehen und bei schweren Angriffen das BSI sowie die Polizei informieren. Danach folgt die Schadenserfassung. Beraterium unterstützt KMU dabei, diese Reaktionskette vorab zu planen – damit im Ernstfall niemand raten muss.

Soll ich bei Ransomware das Lösegeld zahlen?

BSI und Polizei raten klar davon ab. Eine Zahlung garantiert weder die Entschlüsselung noch verhindert sie eine zweite Erpressung – und sie finanziert weitere Angriffe. Wichtiger ist, sofort Experten einzubinden und zu prüfen, ob saubere Backups existieren, bevor irgendetwas gelöscht oder neu aufgesetzt wird.

Wen muss ich nach einem Cyberangriff informieren?

Bei Verlust personenbezogener Daten die zuständige Datenschutzaufsicht innerhalb von 72 Stunden (DSGVO Art. 33). NIS2-regulierte Unternehmen melden erhebliche Vorfälle ans BSI: Erstmeldung binnen 24 Stunden, Bewertung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht nach einem Monat. Zusätzlich sinnvoll: Anzeige bei der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) der Landespolizei und Information der Cyber-Versicherung.

Wie schütze ich mein KMU ohne eigene IT-Abteilung vor Cyberangriffen?

Die wirksamsten Basismaßnahmen brauchen keine IT-Abteilung: Zwei-Faktor-Authentifizierung überall, automatische Updates, getrennte Offline-Backups mit regelmäßigem Wiederherstellungstest, Passwort-Manager und kurze Mitarbeiter-Schulungen gegen Phishing. Entscheidend ist außerdem ein schriftlicher Notfallplan mit Zuständigkeiten und Kontaktdaten – erreichbar auch dann, wenn die Systeme ausgefallen sind.

Was kostet ein Cyberangriff ein kleines Unternehmen typischerweise?

Die größten Posten sind Betriebsunterbrechung, Wiederherstellung der Systeme und Umsatzausfall – oft deutlich teurer als der direkte Schaden. Je nach Dauer des Stillstands liegen die Gesamtkosten für ein KMU schnell im fünf- bis sechsstelligen Bereich. Genau deshalb bewertet Beraterium das Cyberrisiko in Euro, damit Prävention und Versicherungssumme zum tatsächlichen Schadenpotenzial passen.

Wie ordnet Beraterium das Cyberrisiko in die Gesamt-Risikoanalyse ein?

Cyberrisiken sind eine von mehreren Gefahrenklassen im 3-Ebenen-Gefahrenkatalog von Beraterium. Sie werden nicht isoliert betrachtet, sondern gemeinsam mit Ausfall-, Markt- und Finanzrisiken in Euro bewertet und in der Risikomatrix priorisiert – so zeigt sich, ob Cyber wirklich das dringendste Risiko ist oder ein anderes Thema zuerst behandelt werden sollte.

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