Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Beraterium GbR, Dr.-Maria-Grollmuß-Str. 14, 02625 Bautzen, Deutschland (nachfolgend „Beraterium“, „wir“ oder „uns“)
Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Beraterium und unseren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“, „Sie“ oder „Auftraggeber“). Ergänzend gelten die jeweilige Leistungsbeschreibung, das individuelle Angebot und — sofern geschlossen — der Auftragsvertrag. Impressum und Datenschutzerklärung finden Sie unter beraterium.de/impressum und beraterium.de/datenschutz.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese AGB gelten für alle Beratungs- und Schulungsleistungen von Beraterium gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (juristische Personen, Personengesellschaften, Gewerbetreibende, Freiberufler in ihrer unternehmerischen Tätigkeit).
(2) Vertragspartner ist die Beraterium GbR, vertreten durch die Gesellschafter Till Manfred Blania und Peter Münstermann, Dr.-Maria-Grollmuß-Str. 14, 02625 Bautzen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn wir Leistungen vorbehaltlos erbringen und Kenntnis von AGB des Kunden haben.
(4) Individuelle Vereinbarungen in Angebot, Auftragsbestätigung oder Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
(5) Soweit der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, gelten diese AGB nur, wenn der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere zum Widerrufsrecht (siehe Abschnitt 15).
2. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) Beraterium erbringt Beratungsdienstleistungen in den Bereichen Risikomanagement, Human Resources, Management, Prozessoptimierung sowie Workshops, Schulungen und Vorträge. Die konkrete Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung auf unserer Website oder einer individuellen Vereinbarung.
(2) Unsere Kernleistungen umfassen insbesondere:
- strukturierte Risikoanalysen (z. B. für Startups, KMU, Solo-Selbstständige) nach der Beraterium-Methode mit 3-Ebenen-Gefahrenkatalog,
- Bewertung und Priorisierung von Risiken,
- Erarbeitung von Handlungsempfehlungen und Maßnahmen,
- HR-Analysen zu Kultur, Führung und Organisationsentwicklung,
- Workshops, Schulungen und Vorträge zu den genannten Themen.
(3) Die Leistungen werden auf Grundlage einer individuellen Analyse der Bedürfnisse und Ziele des Kunden erbracht. Umfang, Dauer, Format (vor Ort, online oder hybrid), Termine und konkrete Ergebnisse (Deliverables) werden im Angebot oder Auftrag festgelegt.
(4) Beraterium erbringt seine Leistungen als beratende Dienstleistung. Wir unterstützen bei Analyse, Strukturierung und Entscheidungsfindung; die Umsetzung von Empfehlungen in operative Entscheidungen und Handlungen obliegt dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(5) Ein kostenloses Erstgespräch (ca. 30–45 Minuten) dient der gegenseitigen Klärung und stellt kein verbindliches Angebot und keinen Auftrag dar.
3. Zustandekommen des Vertrags
(1) Angebote von Beraterium sind — sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet — freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche oder textliche Auftragsbestätigung von Beraterium auf Basis eines Angebots, oder
- schriftliche oder textliche Annahme eines Angebots durch den Kunden, oder
- Beginn der vertraglich geschuldeten Leistungserbringung mit Wissen und Wollen beider Seiten.
(3) Maßgeblich für Umfang und Inhalt des Vertrags sind Angebot, Auftragsbestätigung und diese AGB in dieser Rangfolge, soweit nicht individuell anders vereinbart.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform (E-Mail genügt), sofern nicht schriftliche Form vereinbart wurde.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt Beraterium alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig und wahrheitsgemäß zur Verfügung.
(2) Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis oder stellt sicher, dass Entscheidungen innerhalb angemessener Fristen getroffen werden können.
(3) Der Kunde sorgt für die Teilnahme relevanter Mitarbeitender an vereinbarten Terminen (Sessions, Workshops, Interviews) und informiert Teilnehmende über Zweck und Ablauf.
(4) Verzögerungen, Mehraufwände oder Qualitätseinbußen, die auf unvollständige, verspätete oder unzutreffende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, können zu Terminverschiebungen und — nach vorheriger Ankündigung — zu zusätzlicher Vergütung nach Aufwand (zum jeweils gültigen Stundensatz) führen.
(5) Der Kunde bleibt für die rechtliche Zulässigkeit der Bereitstellung von Daten und Informationen verantwortlich, insbesondere wenn personenbezogene Daten Dritter (z. B. Mitarbeitende) verarbeitet werden.
5. Leistungserbringung, Termine und Kommunikation
(1) Beraterium erbringt die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Beraters. Termine und Fristen sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich (Fixtermin) vereinbart, unverbindliche Planangaben.
(2) Beraterium ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Mitarbeitende oder Subunternehmer einzusetzen, bleibt jedoch für die ordnungsgemäße Erbringung verantwortlich.
(3) Kommunikation erfolgt in der Regel in Textform (E-Mail, Videokonferenz). Der Kunde stellt eine erreichbare Kontakt-E-Mail-Adresse bereit.
(4) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Leistungen während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 9:00–18:00 Uhr MEZ/MESZ).
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich — sofern nicht anders ausgewiesen — zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB. Beraterium ist berechtigt, laufende Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten.
(4) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(5) Reise- und Übernachtungskosten sowie sonstige Auslagen werden nur erstattet, wenn sie im Angebot ausgewiesen oder vorher schriftlich bzw. in Textform genehmigt wurden.
(6) Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur für Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis.
7. Garantien (Relevanz- und Nutzen-Garantie)
Sofern im Angebot ausdrücklich eine „doppelte Garantie“ oder vergleichbare Formulierung vereinbart ist, gelten zusätzlich die folgenden Bedingungen:
7.1 Relevanz-Garantie
(1) Beraterium garantiert, im Rahmen der vereinbarten Risikoanalyse mindestens ein relevantes Risiko zu identifizieren.
(2) „Relevant“ ist ein Risiko, dessen vereinbarte Schadenshöhe die im Kick-off gemeinsam festgelegte Schwelle erreicht oder überschreitet (z. B. Schadenspotenzial von mehr als 10.000 Euro).
(3) Wird im Ergebnis der vereinbarten Analyse kein einziges Risiko identifiziert, das diese Schwelle erfüllt, erstatten wir dem Kunden den vollen vereinbarten Projektpreis zurück.
7.2 Nutzen-Garantie
(1) Vor Projektstart legen Beraterium und Kunde im Kick-off 3 bis 5 messbare Nutzen-Kriterien schriftlich oder in Textform fest (z. B. Anzahl relevanter Risiken, neue Erkenntnisse, priorisierte Top-3-Liste, konkrete nächste Schritte, Team-Einbindung).
(2) Wird am Ende des Projekts keines dieser vorab vereinbarten Nutzen-Kriterien erfüllt, erstatten wir dem Kunden den vollen vereinbarten Projektpreis zurück.
7.3 Ausschlüsse und Verfahren
(1) Die Garantien setzen voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat (rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Teilnahme an vereinbarten Terminen, Mitwirkung relevanter Ansprechpartner).
(2) Die Garantien gelten nicht, wenn das Projektergebnis aufgrund vom Kunden nachträglich geänderter Rahmenbedingungen, unvollständiger Daten oder verweigerter Mitwirkung nicht oder nur eingeschränkt erreichbar ist.
(3) Garantieansprüche sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe des vereinbarten Endergebnisses in Textform geltend zu machen und nachvollziehbar zu begründen.
(4) Bei berechtigtem Garantieanspruch erfolgt die Erstattung innerhalb von 14 Tagen auf das vom Kunden benannte Konto. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz über den erstatteten Betrag hinaus, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Die Garantien beziehen sich ausschließlich auf die im Angebot genannten Kernleistungen (z. B. Risikoanalyse-Pakete). Für Workshops, Einzelberatungen, Vorträge und sonstige Leistungen gelten sie nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
8. Terminänderungen, Stornierung und Rücktritt
(1) Vereinbarte Termine können von beiden Seiten nach vorheriger Ankündigung in Textform verschoben werden. Einzeltermine sollten mindestens 5 Werktage vorher verschoben werden.
(2) Storniert der Kunde ein Projekt oder einzelne verbindlich gebuchte Leistungen, gelten — sofern im Angebot nicht abweichend geregelt — folgende Stornogebühren vom vereinbarten Gesamtpreis:
| Zeitpunkt der Stornierung | Stornogebühr |
|---|---|
| bis 14 Tage vor Projektstart | 0 % |
| 13 bis 7 Tage vor Projektstart | 30 % |
| 6 bis 2 Tage vor Projektstart | 50 % |
| ab 1 Tag vor Projektstart oder nach Beginn | 100 % |
(3) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Beraterium kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten, insbesondere bei erheblicher Verletzung der Mitwirkungspflichten oder Zahlungsverzug. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
9. Vertraulichkeit
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Vertrauliche Informationen sind solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, insbesondere unternehmensinterne Daten, Strategien, Finanzinformationen, Personalangelegenheiten und Ergebnisse der Beratung.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die
- bei Offenlegung allgemein bekannt waren oder ohne Vertragsverletzung allgemein bekannt werden,
- der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
- aufgrund gesetzlicher Pflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
(4) Die Vertraulichkeitspflicht besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus für 3 Jahre fort, sofern nicht ausdrücklich eine längere Frist vereinbart wurde.
10. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
(1) Alle vor Vertragsschluss von Beraterium bestehenden Materialien, Methoden, Tools, Vorlagen, Frameworks (einschließlich des 3-Ebenen-Gefahrenkatalogs und der Beraterium-Methodik) sowie alle während der Leistungserbringung entwickelten Konzepte, Strukturen und Vorlagen bleiben im Eigentum von Beraterium.
(2) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den projektspezifisch erstellten Ergebnisdokumenten (z. B. Risiko-Report, Maßnahmenliste) für den internen Gebrauch in seinem Unternehmen.
(3) Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung der Materialien von Beraterium bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
(4) Beraterium ist berechtigt, anonymisierte und aggregierte Erkenntnisse aus Projekten zur Weiterentwicklung der eigenen Methodik zu verwenden, sofern keine Rückschlüsse auf den Kunden möglich sind.
11. Beratende Funktion und Haftung
11.1 Beratende Funktion
(1) Beraterium erbringt Empfehlungen und Analysen auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen und der vereinbarten Methodik.
(2) Entscheidungen über Umsetzung, Organisation, Personalmaßnahmen und operative Maßnahmen trifft allein der Kunde. Wir empfehlen, wesentliche Empfehlungen — insbesondere bei rechtlichen, steuerlichen oder arbeitsrechtlichen Fragen — durch entsprechende Fachberater prüfen zu lassen.
11.2 Haftungsbeschränkung
(1) Beraterium haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Beraterium nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Schäden aus verschobenen oder unterbliebenen unternehmerischen Entscheidungen des Kunden ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.
(4) Die Gesamthaftung von Beraterium aus einem Vertragsverhältnis ist — soweit gesetzlich zulässig — auf die Höhe der vom Kunden für die betreffende Leistung gezahlten Vergütung begrenzt, höchstens jedoch auf 15.000 Euro.
(5) Zwingende gesetzliche Haftungsansprüche (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz) bleiben unberührt.
11.3 Profilanalysen und ähnliche Instrumente
(1) Im Rahmen unserer Leistungen können Analyseinstrumente eingesetzt werden, die Einblicke in Eigenschaften oder Verhaltensmuster von Mitarbeitenden oder anderen beteiligten Personen geben (z. B. Profiling, Persönlichkeits- oder Teamanalysen).
(2) Solche Analysen ersetzen keine psychologische, medizinische oder arbeitsrechtliche Begutachtung. Sie basieren auf den bereitgestellten Daten und Selbsteinschätzungen; Abweichungen zum tatsächlichen Verhalten sind möglich.
(3) Der Kunde ist verantwortlich für die rechtmäßige Einbindung betroffener Personen, die erforderlichen Informationen nach Art. 13/14 DSGVO und — soweit erforderlich — die Einholung von Einwilligungen oder die Durchführung einer Interessenabwägung.
(4) Beraterium haftet nicht für Schäden, die aus der fehlerhaften Anwendung, Fehlinterpretation oder unzulässigen Verwendung von Analyseergebnissen durch den Kunden entstehen, soweit gesetzlich zulässig.
12. Datenschutz
(1) Beraterium verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
(2) Einzelheiten zur Datenverarbeitung, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Betroffenenrechten sind in unserer Datenschutzerklärung geregelt.
(3) Verarbeitet der Kunde im Rahmen der Beratung personenbezogene Daten seiner Mitarbeitenden oder Dritter und stellt diese Beraterium zur Verfügung, bleibt der Kunde in der Regel Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Beraterium verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiter nur nach Weisung des Kunden. Soweit erforderlich, schließen die Parteien eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV).
13. Höhere Gewalt
(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung von Pflichten, soweit diese auf Ereignissen beruht, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt), insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Pandemien, behördliche Anordnungen, Ausfall kritischer Infrastruktur oder schwerwiegende Störungen der Telekommunikation.
(2) Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich und bemüht sich um angemessene Ersatzlösungen.
14. Mängel und Gewährleistung
(1) Für Beratungsleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen, soweit der Kunde Unternehmer ist, mit der Maßgabe, dass offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung in Textform gerügt werden müssen.
(2) Bei berechtigten Mängeln ist Beraterium zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, soweit gesetzlich vorgesehen.
(3) Die Garantien gemäß Abschnitt 7 bleiben hiervon unberührt.
15. Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften zu.
(2) Hinweis bei Dienstleistungen: Wird die Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen, erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung. Der Verbraucher wird vor Beginn der Leistung entsprechend belehrt und bestätigt den Beginn vor Fristablauf.
(3) Für Unternehmer besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
16. Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
17. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Bautzen. Beraterium ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt (salvatorische Klausel).
(4) Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Für bestehende Verträge gelten Änderungen nur mit Zustimmung des Kunden. Für neue Verträge gilt die jeweils auf unserer Website veröffentlichte Fassung, sofern der Kunde nicht widerspricht.
(5) Mit der Beauftragung unserer Leistungen oder der Annahme eines Angebots erkennt der Kunde diese AGB an.
18. Kontakt
Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an:
Beraterium GbR
Dr.-Maria-Grollmuß-Str. 14
02625 Bautzen, Deutschland
Telefon: +49 15679 108461
E-Mail: info@beraterium.de